Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Kokopelli auf dem Weg zum Sieg!

 

Pressemeldung von Kokopelli vom 19. Januar 2012


Die mit dem Fall Kokopelli vs. Graines Baumaux SAS betraute Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute ihre Schlussanträge verlesen. Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass sie uns vollinhaltlich Recht gibt!


Die Generalanwältin erklärt das Verbot für ungültig, Sorten in Verkehr zu bringen, die in keinem offiziellen Katalog registriert sind. Dieses Verbot ist Bestandteil sowohl der Europäischen Gesetzgebung als auch der Bestimmungen in Frankreich. Sie begründet die Aufhebung des Verbots damit, dass es die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der unternehmerischen Freiheit, der Freiheit des Warenverkehrs sowie der Gleichbehandlung verletzt. Alle unsere Argumente wurden also anerkannt!


Außerdem hat die Generalanwältin bestätigt, dass einerseits die Zulassungsbedingungen des offiziellen Saatgutkatalogs keinen Bezug zur Pflanzengesundheit haben, andererseits es grundsätzlich Aufgabe der Landwirte ist, darüber zu entscheiden, welche Sorten sie anbauen, schlussendlich, dass diese Gesetzgebung die Konsumentenfreiheit auf das Äußerste reduziert, denn „sie erhalten weder Zugang zu Lebensmitteln oder anderen Produkten aus Sorten, die nicht den Zulassungsbedingungen entsprechen, noch können sie sie selbst – etwa in ihren eigenen Gärten – anbauen. Alles das im Gegensatz zu dem, was von unseren zahlreichen Gegnern vorgebracht wurde, nämlich der Europäischen Kommission, dem Rat der EU, der Französischen Republik, dem Königreich Spanien und dem Unternehmen Graines Baumaux.


Die Generalanwältin ruft zu Recht in Erinnerung: Die Beschränkung der Landwirte auf zugelassene Sorten reduziert schließlich die genetische Vielfalt auf den europäischen Feldern.


Sie schlussfolgert logisch, dass die Nachteile des Verbots, Saatgut nicht zugelassener Sorten in Verkehr zu bringen, offensichtlich gegenüber seinen Vorteilen überwiegen.


Wir sind sehr zufrieden mit diesen Schlussanträgen. Wir haben nun die große Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof der Ansicht seiner Generalanwältin folgen und endlich dem jahrzehntelangen Totalitarismus der Saatgutverkehrsgesetze ein Ende bereiten wird.


Mehr Informationen sind zu finden auf der Website des EuGH, auf der die Schlussanträge der Generalanwältin in mehreren Sprachen vorhanden sind.